Profil der Kanzlei
![]() Herr Rechtsanwalt Wolfgang Lustig wurde 1952 geboren und ist seit 1984 selbständig in eigener Praxis. Seit 1991 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht, seit 1999 Fachanwalt für Strafrecht und seit 1996 führt er die Amtsbezeichnung Notar. Herr Lustig ist bei sämtlichen Amts-, Land und Oberlandesgerichten in Deutschland zugelassen. |
![]() Die Anwaltskanzlei Wolfgang Lustig orientiert sich an den hohen Qualitätsansprüchen, die die Mandanten an die Kanzlei stellen. Der Kanzleiinhaber hat sich auf die Bereiche Wirtschaftsrecht (Handels- und Gesellschaftsrecht), Immobilien-, Arbeits-, Familien- und Vertragsrecht und auf das Straf- und Verkehrsrecht (Verkehrsunfall- und Ordnungswidrigkeitenrecht -sämtliche Strafverteidigungen-) sowie Wirtschaftsstrafrecht (z. B. Insolvenzverschleppung, Verletzung von Buchführungspflichten, verspätete Erstellung von Bilanzen usw.) spezialisiert. Zusätzlich werden von ihm Mietstreitigkeiten sowie die Geltendmachung von Unterhaltsforderungen und Scheidungsverfahren bearbeitet. |